Reglement

Reglement der e-miglia 2010 »Download«



Veranstalter:
Offroad Solutions Ltd.
8 Wingfield Avenue
Wilmslow
Cheshire SK9 6AL
England


  1. Organisationskomitee / Verantwortlichkeiten:
    Zeitnahme: Ludwig Dietl und Team
    Strecke: Richard Schalber
    Roadbook: Richard Schalber
    Briefing: Richard Schalber / Manuel Atzler

  2. Rallye Sekretariat:
    Schalber Event GmbH
    Am Auwald 12
    D-87541 Bad Hindelang
    E-Mail: info@schalber-events.de
    Telefon: 0049 8324952949
    Fax: 0049 8324952955

  3. Veranstaltung:
    Die Veranstaltung e-miglia ist eine Zuverlässigkeitsrallye. Start am 3.8.2010 in München, Zieleinlauf am 6.8.2010 in der Region Trient. Es werden in diesem Zeitraum Wertungsprüfungen / Gleichmäßigkeitsprüfungen ausgerichtet. Die Wertungsprüfungen / Gleichmäßigkeitsprüfungen werden auf abgesperrten Streckenabschnitten ausgerichtet, die Überführungsetappen führen über öffentliche Straßen.

  4. Teilnehmer:
    Teilnahmeberechtigt sind alle Personen, die im Besitz eines gültigen Führerscheins sind und die erforderlichen Dokumente bei der Administrativabnahme am 02.08.2010 in München vorlegen können und ihr Nenngeld in voller Höhe einbezahlt haben. Sportlizenzen sind nicht erforderlich.

  5. Fahrzeuge:
    Zugelassen sind alle Fahrzeuge mit zwei, drei oder vier Rädern die durch Elektromotoren oder mittels einem seriellen Hybrid angetrieben werden.

    Alle Fahrzeuge müssen der StVZO des jeweiligen Ursprungslands entsprechen und zum öffentlichen Straßenverkehr zugelassen sein. Fahrzeuge mit provisorischen oder Kurzzeit- oder Zollkennzeichen sind zur Teilnahme nicht zugelassen. Die Fahrzeuge müssen eine Tagesreichweite von 160 km haben, wobei nach 80km ein Nachladen von 4 Stunden ermöglicht wird.

  6. Wertungsklassen:
    Ermittelt wird ein Gesamtsieger sowie die einzelnen Klassensieger.

    Klasse 1: Zweirad Fahrzeuge mit Elektromotor

    Klasse 2: Dreirad Fahrzeuge mit Elektromotor

    Klasse 3: Vierrad Fahrzeuge mit Elektromotor

    Klasse 4: Serielle Hybridfahrzeuge

  7. Wertung:
    Die Wertung der Veranstaltung ist nicht darauf ausgerichtet die Etappen auf Höchstgeschwindigkeit zu bewältigen. Alleinige Wertungsgrundlagen sind die Erfassungen des Veranstalters. Zur Wertung herangezogen werden verbindliche Fahrzeiten der Etappen, Sonderprüfungen, Gleichmäßigkeitsprüfungen sowie anzufahrende Checkpoints (CP). Alle hierzu notwendigen Angaben erfolgen auf der Kontrollkarte des Fahrzeugs. Die Kontrollkarte muss an den ausgewiesenen Kontrollpunkten von dem Fahrer / Beifahrer selbst vorgelegt werden. Nichtautorisierte Eintragungen führen zum Wertungsausschluss. Es gelten folgende Zeitzuschläge:

    • Fehlen eines CP-Eintrags (hierzu zählen auch Start + Zielkontrolle):
      60 Minuten Zeitzuschlag auf Gesamtfahrzeit.
    • Nichtteilnahme an Sonderprüfungen / Bewältigungsprüfungen:
      540 Minuten auf die langsamste Tagessonderprüfungszeit.
    • Nicht zu Ende fahren einer Sonderprüfung:
      480 Minuten auf die langsamste Tagessonderprüfungszeit.
    • Bei Stillstand der Räder im Sichtbereich vom Ziel der Sonderprüfung:
      60 Minuten Strafzeit
    • Bei Nichteinhalten der Sollfahrzeit der Sonderprüfung:
      • Bei Überschreitung der Sollfahrzeit:
        die Differenz zu der Sollfahrzeit wird als Strafzeit angerechnet.
      • Bei Unterschreitung der Sollfahrzeit:
        pro angefangene Minute der Unterschreitung werden 30 Minuten Strafzeit angerechnet.
    • Verlust der Kontrollkarte:
      540 Minuten auf die langsamste Tagessonderprüfungszeit + fehlender CP Einträge.
    • Nichtteilnahme an einem Fahrtag (muss beim Veranstalter gemeldet werden):
      540 Minuten auf die langsamste Tagessonderprüfungszeit + fehlender CP Einträge.
    • Nichtabgeben der Kontrollkarte im Rallyesekretariat (persönlich durch Fahrer oder Beifahrer) spätestens 1 Stunde nach Etappenschluss:
      540 Minuten auf die langsamste Tagessonderprüfungszeit + fehlender CP Einträge.
    • Startzeiten sind verbindlich. Bei Nichterscheinen zur verbindlichen Startzeit:
      60 Minuten Zeitzuschlag auf die Tagessollfahrzeit.
    • Bei Missachtung von Anweisungen der Organisation:
      60 Minuten Zeitzuschlag auf die Tagessollfahrzeit.
    • Technische Hilfe während des Wettbewerbs ist erlaubt.
    • Tauschen der Energiequelle während der Tagesetappe ist erlaubt.
      Hierfür gibt es jedoch keine Zeitgutschrift.
    • Nachtanken von Kraftstoff bei seriellen Hybridfahrzeugen ist nicht erlaubt
      (der Kraftstofftank wird versiegelt).
  8. Fahrzeugpflichtausstattung:
    • Verbandskasten nach DIN Norm
    • Fahrer- / Beifahrername am Fahrzeugkotflügel vorn links und rechts + nationaler Flagge
    • Warndreieck
    • Abschleppseil
    • Handfeuerlöscher 4 kg in Summe
    • Sicherheitsgurte
    • Abschleppvorrichtung am Fahrzeug vorn und hinten gekennzeichnet mit gelbem Pfeil
    • Wagenheber
    • Bordwerkzeug
    • Radkreuz
    • Ersatzräder 1x
    • Zugelassene Warnweste
    • Adapterkabel für Ladevorgang
    Alle Ausrüstungsgegenstände müssen im Fahrzeug gesichert sein, so dass keine Gefahr für die Insassen besteht.

  9. Erforderliche Dokumente:
    • Personalausweis / Reisepass
    • Nationaler / Internationaler Führerschein
    • Kfz Schein
    • Internationale Versicherungskarte
    • Nennbestätigung des Veranstalters
    • Unterschriebenes Haftungsverzicht-Formular
      (ist bei der Abnahme von allen Teilnehmern zu unterschreiben)
    • Verzichtserklärung / Vollmacht des Fahzeugeigentümers,
      wenn der Teilnehmer nicht Fahrzeugeigentümer ist
  10. Anmeldung:
    Jeder Teilnehmer (auch Servicefahrzeuge und –personal) muss sich mit den offiziellen Unterlagen des Veranstalters anmelden. Maximal werden 50 Fahrzeuge zugelassen. Es gilt das Datum des Eingangs der Meldeunterlagen. Letzter Meldetermin ist der 30.06.2010. Nach Eingang der Zahlung der Teilnahmegebühr erhält der Teilnehmer eine Bestätigung des Startplatzes. Werden nach dem 30.06.2010 noch Änderungen durch den Teilnehmer wie Fahrer / Beifahrer Änderung oder Fahrzeugwechsel etc. vorgenommen, wird eine Gebühr von 300,-€ pro Änderung an den Teilnehmer berechnet.

  11. Teilnahmegebühr / Storno:
    Die Teilnahmegebühr beträgt 1500,- € pro Person

    In der Teilnehmergebühr enthalten sind:
    • Organisation der Rallye
    • Hotelübernachtungen von 6.-7.08.2010 (Halbpension, Doppelzimmer)
    • Abschlussabend mit Siegerehrung 6.08.2010
    • Pokale und Ehrenpreise fr alle Klassen
    • GPS Koordinaten
    • Roadbook
    • Strecken und Zeitpläne
    • Offizielles Rallye T-Shirt
    • Tägliches Lunchpaket
    • Die Energiekosten zur Wiederaufladung der Autobatterien
    Nicht enthalten sind:
    • Straßengebühren
    • Fahrzeugtransporte
    • An- und Rückreisekosten
    • Bergekosten
    • Hotel und Verpflegung während der Rallye vom 02. - 06.08.2010
    • Getränke
    Stornogebühren:
    Bei einer Stornierung bis zum Meldeschluss (30.6.2010) wird eine Bearbeitungsgebühr von 25% der Teilnahmegebühr einbehalten. Bei späterer Stornierung erfolgt keine Rückerstattung der Teilnahmegebühr.

  12. Startnummern / Werbung:
    An jedem Fahrzeug werden 2 Startnummern, links und rechts an der Fahrer- und Beifahrertür angebracht. Die Größe der freizuhaltenden Fläche beträgt 40 x 40 cm. Die Startnummern werden vom Veranstalter gestellt und sind bei der Fahrzeugabnahme anzubringen. Für Sponsoren der Veranstaltung sind folgende Flächen freizuhalten –siehe Anlage -1-. Der Veranstalter hat das Recht, die Erfolge der Teilnehmer im Besonderen sowie deren Teilnahme an der Veranstaltung publizistisch und werblich zu nutzen. Dazu zählt auch das Recht, Bild- u. Filmmaterial der Teilnehmer und ihrer Fahrzeuge für allgemeine Werbezwecke, in Präsentationen, Druckwerken und im Internet zu nutzen. Die Teilnehmer treten das Recht am eigenen Bild für diese Zwecke ausdrücklich an den Veranstalter ab. Startnummern müssen immer gut lesbar sein.

  13. Ladestationen:
    Täglich werden nach ca. 80 km und am Etappenziel Ladestationen zur Wiederaufladung der Batterien bereitgestellt. Die Maximale Ladedauer während der Etappe beträgt 4 Stunden. Die Ladedauer am Etappenziel beträgt ca. 8 – 10 Stunden. Alle Fahrzeuge benötigen einen Stecker (Adapter) für 230 Volt Anschluss. Jeder Teilnehmer ist für sein Ladekabel selbst verantwortlich. Die vom Veranstalter vorgesehene Ladezeit ist außerhalb der Wertung.

  14. Unterbringung / Verpflegung:
    Alle Teilnehmer sind für ihre Unterkunft und Verpflegung vom 02.-06.08.2010 selbst verantwortlich. Die anfallenden Kosten trägt der Teilnehmer. Alle Teilnehmer erhalten pro Fahrtag ein Lunchpaket. Die Unterbringung vom 06.-07.08.2010 und die Abendveranstaltung (6.8.2010) wird vom Veranstalter organisiert. Die Kosten trägt der Veranstalter. Extras sind vom Teilnehmer zu bezahlen.

  15. Verhaltensregeln:
    Während der gesamten Veranstaltung müssen die Teilnehmer den Weisungen der Veranstaltungsleitung und deren beauftragten Personen Folge leisten. Der Veranstalter kann bei Nichtbefolgen der Weisungen oder Verstöße gegen das Regelwerk Strafzeiten auferlegen oder Teilnehmer ganz vom Wettbewerb ausschließen. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, im Verlauf des Wettbewerbs Bestandteile des Regelwerks und der Strecke zu ändern. Proteste durch Teilnehmer sind unzulässig. Die Sprachen während der Rallye sind Deutsch und Englisch.

  16. Strecke / Orientierung:
    Die Streckenwahl obliegt dem Teilnehmer. Zur Orientierungshilfe erhält er vom Veranstalter einen Streckenplan, Zeitpläne, Roadbook und GPS-Koordinaten, optische Streckenmarkierungen oder andere Orientierungshinweise. Die Verkehrsregeln sind unbedingt einzuhalten. Die Fahrstrecken sind öffentlich und nicht abgesperrt. Täglich findet ein Briefing für den darauf folgenden Tag statt.

  17. Siegerehrung / Ende der Veranstaltung:
    Die Veranstaltung endet am 06.08.2010 mit der Siegerehrung in Rovereto. Das persönliche Erscheinen an der Siegerehrung wird vorausgesetzt. Preise werden nicht nachgesendet.

  18. Siegprämie / Preise:
    Der Gesamtsieger erhält eine Siegprämie in Höhe von 10.000,-€.
    Die Klassensieger erhalten Pokale.
    Alle Teilnehmer erhalten die e-miglia Medaille.

  19. Vorbehalt:
    Der Veranstalter hat das Recht, den Ablauf der Veranstaltung durch Umstände, die er nicht zu verantworten hat, zu verkürzen oder zu verlängern, Teile des Programms abzusagen oder anzufügen. Eine Rückzahlung der Teilnehmergebühr erfolgt dadurch nicht. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Anmeldungen ohne Begründung abzulehnen.

© e-miglia 2010 - Das Organisationskomitee

Anlage:
reglement_anlage.jpg

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