Reglement e-miglia 2012
Stand vom 14.2.2012
Veranstalter:
Offroad Solutions Ltd.
8 Wingfield Avenue
Wilmslow
Cheshire SK9 6AL
England
1. Organisationskomitee / Verantwortlichkeiten:
Technik: TÜV SÜD
Zeitnahme: xxx
Sportkommissar: xxx
Strecke: Richard Schalber/Jörg Reindl
Briefing: Richard Schalber/Manuel Atzler
Presse: Claudia Rickmann
TV: Uschi Hausner
2. Rallye Organisation
Schalber Event GmbH
Am Auwald 12
D-87541 Bad Hindelang
E-Mail: schalber@e-miglia.com
Telefon: 0049-8324-952949
Fax: 0049-8324-952955
Gesamt Organisation
REBEL Marketing GmbH
Schlesische Straße 27
D-10997 Berlin
E-Mail: atzler@e-miglia.com
Telefon: 0049-89-200034714
Fax: 0049-89-200034729
TV Leitung
REBEL Production GmbH
Altonaer Poststrasse 13
D-22767 Hamburg
E-Mail: hausner@e-miglia.com
Telefon: 0049-89-200034722
Fax: 0049-89-200034729
Presse Leitung
REBEL Marketing GmbH
Schlesische Straße 27
D-10997 Berlin
E-Mail: rickmann@e-miglia.com
Telefon: 0049-89-200034715
Fax: 0049-89-200034729
3. Veranstaltung:
Die Veranstaltung e-miglia ist eine Zuverlässigkeitsrallye. Start ist am 12.8.2012 in München (GER), Zieleinlauf am 16.8.2012 in St. Moritz (CH). Es werden in diesem Zeitraum Wertungsprüfungen / Gleichmäßigkeitsprüfungen / Bewältigungsprüfungen ausgerichtet. Die Wertungsprüfungen / Gleichmäßigkeitsprüfungen werden teils auf abgesperrten Streckenabschnitten ausgerichtet, die Überführungsetappen/Bewältigungsprüfungen führen über öffentliche Straßen.
4. Teilnehmer:
Teilnehmer sind Fahrer, Beifahrer, Service- und Begleitpersonen.
Teilnahmeberechtigt sind alle Personen, die die erforderlichen Dokumente persönlich bei der Administrativabnahme am 12.8.2012 in München vorlegen können und ihre Teilnahmegebühr in voller Höhe einbezahlt haben. Als Fahrer gemeldete Personen müssen im Besitz eines gültigen Führerscheins für die teilnehmenden Fahrzeuge sein. Sportlizenzen sind nicht erforderlich.
Jede Person die an der e-miglia Rallye 2012 teilnehmen möchte, muss das Anmeldeformular ordnungsgemäß ausgefüllt und Unterschrieben bis spätestens 15.06.2012 an das Rallye Büro
Schalber Event GmbH
c/o e-miglia rallye
Am Auwald 12
D- 87541 Bad Hindelang
per Post senden. Die Fahrzeuganzahl ist auf 30 begrenzt.
5. Anmeldung:
Jeder Teilnehmer muss sich mit den offiziellen Unterlagen des Veranstalters anmelden. Maximal werden 30 Fahrzeuge zugelassen. Letzter Meldetermin ist der 15.6.2012 vorliegend beim Veranstalter. Bei gefaxten Anmeldungen oder Anmeldungen mit einem anderen Kommunikationsmittel (E-Mail usw.) ist die Originalanmeldung gleichzeitig per Post nachzureichen. Die Teilnahmegebühr ist als Scheck beizufügen oder auf das nachstehende Konto zu überweisen (dem Anmeldeformular muss in diesem Fall ein Zahlungsbeleg beigefügt sein).
Kontoinhaber: Offroad Solutions Ltd. (Veranstalter)
Kreditinstitut: Allgäuer Volksbank
Konto Nr.: 595 020
Bankleitzahl: 733 900 00
IBAN: DE 08 7339 0000 0000 5950 20
SWIFT: GENODEF1KEV
Posteingangsbestätigungen (Startplatzreservierung) werden sofort versandt. Die Anmeldebestätigungen werden nach Meldeschluss versendet.
Nachträgliche Änderungen der Eintragungen im Anmeldeformular bedürfen immer der Schriftform. Werden nach dem 15.06.2012 noch Änderungen jedweder Form vorgenommen fällt mit jeder Änderungsmitteilung eine Zusatzgebühr von 500,- € an. Ab dem 01.08.2012 werden keine Änderungen mehr berücksichtigt.
Mit Abgabe des Anmeldeformulars akzeptieren alle Bewerber und Teilnehmer die der Veranstaltung zugrunde liegenden Dokumente wie das Reglement, deren Ergänzungen, die AV des Veranstalters, die Haftungsbeschränkungserklärung und die Rechteabtretung ohne nachträgliche Einwände.
6. Teilnahmegebühr/Storno:
Die Teilnahmegebühr beträgt 1500,- € pro Person für die Fahrer und Beifahrer. Die Teilnahmegebühr pro Servicefahrzeug beträgt 200,- €, jede Service-/Begleitperson kostet 400,- €.
In der Teilnehmergebühr enthalten sind:
• Organisation der Rallye
• Zeitnahme
• Abschlussabend mit Siegerehrung
• Pokale und Ehrenpreise für alle Klassen
• Roadbook
• Strecken und Zeitpläne
• Offizielles Rallye T-Shirt
• Gewinnprämie für die Sieger
• Die Energiekosten zur Wiederaufladung der Autobatterien an den offiziellen Ladestationen des Veranstalters
• e-miglia DVD
Nicht enthalten sind:
• Straßengebühren
• Fahrzeugtransporte
• An- und Rückreisekosten
• Bergekosten
• Hotel und Verpflegung
Stornogebühren:
Bei einer Stornierung bis zum Meldeschluss (15.6.2012) wird eine Bearbeitungsgebühr von 25% der Teilnahmegebühr einbehalten. Bei späterer Stornierung erfolgt keine Rückerstattung der Teilnahmegebühr. Die Teilnahmegebühr wird in voller Höhe erstattet an Teams deren Anmeldung abgelehnt wurde.
7. Fahrzeuge:
Zugelassen sind alle Fahrzeuge mit zwei, drei oder vier Rädern die rein durch Elektromotoren angetrieben werden (sämtliche Hybridarten sind nicht gestattet).
Alle Fahrzeuge müssen der StVZO des jeweiligen Ursprungslands entsprechen und zum öffentlichen Straßenverkehr zugelassen sein. Fahrzeuge mit provisorischen oder Kurzzeit- oder Zollkennzeichen sind zur Teilnahme nicht zugelassen. Die Fahrzeuge müssen eine Tagesreichweite von mindestens 200 km besitzen, wobei nach ca. 100 km ein Nachladen, bei Einhalten der vorgeschriebenen Fahrzeit, von mindestens 3 Stunden ermöglicht wird.
EMV-Anforderungen der Fahrzeuge:
Der Teilnehmer bestätigt die Normkonformität des eingesetzten Elektrofahrzeuges hinsichtlich der Elektromagnetischen Verträglichkeit (EMV). Konkret bedeutet das die Einhaltung der folgenden Normen: EN 61000-x / EN 55022:2006 / ISO 11451-x / ISO 11452-x. Eine Konformitätserklärung ist auf Verlangen des Veranstalters vorzulegen.
8. Wertungsklassen:
Ermittelt werden ein Gesamtsieger sowie die einzelnen Klassensieger.
Klasse 1: Rein elektrisch angetriebenes Zweirad
Klasse 2: Rein elektrisch angetriebenes Dreirad
Klasse 3: Rein elektrisch angetriebenes Vierrad
Eine Wertungsklasse wird nur dann gewertet wenn in dieser mindestens vier Fahrzeuge gemeldet sind. Sollte die Mindestanzahl nicht erreicht werden wird diese Wertungsklasse zusammen mit der nächst höheren Klasse gewertet.
9. Wertung:
Die Wertung der Veranstaltung ist nicht darauf ausgerichtet die Etappen auf Höchstgeschwindigkeit zu bewältigen. Alleinige Wertungsgrundlagen sind die Erfassungen des Veranstalters. Zur Wertung herangezogen werden verbindliche Fahrzeiten der Etappen, Wertungsprüfungen, Gleichmäßigkeitsprüfungen, Bewältigungsprüfungen sowie anzufahrende Checkpoints (CP) und der Stromverbrauch. Alle hierzu notwendigen Angaben erfolgen auf der Bordkarte des Fahrzeugs (Ausnahme Stromverbrauch). Die Bordkarte muss an den ausgewiesenen Kontrollpunkten von dem Fahrer / Beifahrer selbst vorgelegt werden und an den Stempeluhren selbst gestempelt werden. Nichtautorisierte Eintragungen führen zum Wertungsausschluss.
Die Einhaltung des im Roadbook beschriebenen Streckenverlaufs wird durch Zeitkontrollen (ZK) und CP‘s geprüft. Zur Erlangung der ZK- und CP-Stempel sind diese in Richtung des Streckenverlaufes anzufahren.
Jeder Teilnehmer ist selbst für seine Zeiteinträge an den offiziellen Zeit- bzw. Stempeluhren verantwortlich. Stempelzeit ergibt sich aus den vorgegebenen Fahrzeiten des Zeitplanes.
Nichtzulassung zum Start / Tagesstart:
• fehlen der verbindlichen Veranstalterwerbung (auch nur teilweise)
• Verspätung bei der Dokumenten-/Fahrzeugabnahme über die in der Anmeldebestätigung aufgeführte Frist
• Mehr als 15 Minuten Verspätung am Start der Rallye, oder einer Etappe
Es gelten folgende Zeitzuschläge:
• Bei nicht Einhalten der vorgegebenen Fahrzeiten:
a) Zu frühes Stempeln: Zeitzuschlag von 30 Minuten pro angefangene Minute
b) Zu spätes Stempeln: Zeitzuschlag von 10 Minuten pro angefangene Minute
(ab der 11. Minute pauschal 100 Minuten Zeitzuschlag)
• Ein Zeitzuschlag von 540 Minuten auf die Tagessollfahrzeit plus fehlender CP + ZK Einträge erfolgt bei:
a) Nichtteilnahme an einem Fahrtag (muss beim Veranstalter gemeldet werden)
b) Verlust der Bordkarte
c) Nichtabgeben der Bordkarte im Tagesziel od. Rallyesekretariat (persönlich durch Fahrer od. Beifahrer) spätestens 30 Minuten nach Etappenschluss
d) Inanspruchnahme fremder Servicehilfe (Technische Hilfe während des Wettbewerbs ist nur durch die offiziell angemeldeten Servicefahrzeuge und Personen erlaubt)
e) Verlust der Stromkarte
f) Missachten der Ladestromeinstellung am Fahrzeug (darf auf maximal 16A eingestellt sein)
• Ein Zeitzuschlag von 180 Minuten auf die langsamste Tageswertungs-prüfungszeit erfolgt bei:
a) Nichtteilnahme an Wertungsprüfungen/Gleichmäßigkeitsprüfungen
• Ein Zeitzuschlag von 120 Minuten erfolgt bei:
a) Nicht zu Ende fahren einer Bewältigungsprüfung:
b) Tauschen der Energiequelle außerhalb der offiziellen Ladestationen des Veranstalters
c) Nachladen außerhalb der vom Veranstalter bereitgestellten Ladestationen
• Ein Zeitzuschlag von 100 Minuten erfolgt bei:
a) Nicht Einfahren in den Parc Ferme und in die offiziell ausgewiesenen Ladestationen
b) Fehlen eines CP-Eintrags oder einer Zeitkontrolle (hierzu zählt auch Etappen-Start)
• Ein Zeitzuschlag von 60 Minuten auf langsamste Tageswertungsprüfungszeit erfolgt bei:
a) Nicht zu Ende fahren einer Wertungsprüfung/Gleichmäßigkeitsprüfung
• Bei Nichteinhalten der Sollfahrzeit der Wertungsprüfung:
a) Bei Überschreitung der Sollfahrzeit: die Differenz zu der Sollfahrzeit wird als Zeitzuschlag angerechnet.
b) Bei Unterschreitung der Sollfahrzeit (Ausnahme Rundkurs) : pro angefangene Minute der Unterschreitung 30 Minuten Zeitzuschlag.
c) Rundkurs: 2 Runden sind zeitgleich zu fahren. Bei Zeitdifferenz der Runden pro Sekunde 1 Minute Zeitzuschlag.
d) Bei Stillstand der Räder im Sichtbereich vom Ziel der Wertungsprüfung: 60 Minuten Zeitzuschlag
(Die Zeitmessung bei den Wertungsprüfungen erfolgt auf zehntel Sekunden)
• Stromverbrauch: Der Gesamtstromverbrauch wird als separates Wertungskriterium ausgewertet:
a) Der Stromverbrauch in kWh wird 1:1 in Sekunden umgerechnet und zählt zur Gesamtwertung. Letzte Strommessung erfolgt am Morgen des letzten Fahrtages.
• Missachtung von Anweisungen der Organisation führt zum Wertungsausschluss.
• Einzelne Wertungspunkte / Zeitzuschläge werden aufaddiert.
10. Fahrzeugausstattung:
Pflichtausstattung:
1. Verbandskasten nach DIN Norm
2. Fahrer- / Beifahrername am Fahrzeugkotflügel vorn links und rechts + nationale Flagge (siehe Anlage -2-)
3. Warndreieck
4. Sicherheitsgurte
5. Zugelassene Warnweste pro Person
6. Adapterkabel für Ladevorgang
Empfohlene Ausstattung:
1. Abschleppseil
2. Abschleppvorrichtung am Fahrzeug vorn und hinten gekennzeichnet mit gelbem Pfeil
3. Handfeuerlöscher
4. Wagenheber
5. Bordwerkzeug
6. Radkreuz
7. Ersatzräder
Alle Ausrüstungsgegenstände müssen im Fahrzeug gesichert sein, so dass keine Gefahr für die Insassen besteht.
11. Erforderliche Dokumente:
1. Personalausweis / Reisepass
2. Nationaler / Internationaler Führerschein
3. Kfz Schein
4. Internationale Versicherungskarte
5. Versicherungsbestätigung (Kopie Versicherungsschein)
6. Anmeldebestätigung des Veranstalters
7. Unterschriebenes Haftungsbeschränkungs-Formular, Rechteabtretung an Name und Bild (ist spätestens bei der Abnahme von allen Teilnehmern zu unterschreiben)
8. Verzichtserklärung / Vollmacht des Fahrzeugeigentümers, wenn der Teilnehmer nicht Fahrzeugeigentümer ist
12. Papier- und Fahrzeugabnahme:
Jede Person eines teilnehmenden Teams muss sich persönlich innerhalb der vom Veranstalter mitgeteilten Zeit zur Papierabnahme im Veranstaltungsbüro und zur Technischen Abnahme einfinden. Für das teilnehmende Fahrzeug sind gültige Fahrzeugpapiere gemäß gültiger nationaler Bestimmungen des Herkunftslandes des Fahrzeuges sowie entsprechender Versicherungsnachweis erforderlich.
13. Fahrerbriefing und Fahrerlaubnis:
Die Teilnehmer verpflichten sich am täglichen Fahrerbriefing teilzunehmen. Information zum Fahrerbriefing erfolgt per Aushang. Jeder fahrende Teilnehmer sichert dem Veranstalter zu im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis für das von ihm geführte Fahrzeug zu sein. Die Fahrerlaubnis muss vom Fahrer während der Rallye mitgeführt werden.
14. Versicherung:
Die Fahrzeuge der Teilnehmer müssen eine Mindest-Haftpflicht-Versicherung von 1.000.000,– Euro pauschal besitzen. Mit Abgabe der Anmeldung erklärt der Bewerber / Teilnehmer / Fahrzeugeigentümer dass für das genannte Fahrzeug eine dieser Vorschriften entsprechende Haftpflicht Versicherung in Kraft tritt.
15. Haftungsbeschränkung:
Die Teilnehmer sowie die Fahrzeug-Eigentümer und Halter nehmen auf eigene Gefahr an der Veranstaltung teil. Sie tragen die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihnen oder dem von ihnen benutzten Fahrzeug verursachten Schäden. Die Teilnehmer erklären mit der Unterschrift auf dem Haftungsbeschränkungsformular den Verzicht auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung entstehen, und zwar gegen den Veranstalter, die Sportwarte, Helfer, Behörden, Hilfsdienste sowie andere Personen und Gesellschaften die mit der Organisation der Veranstaltung in Verbindung stehen, und gegen andere Teilnehmer. Dies gilt nicht für Personenschäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des enthafteten Personenkreises beruhen und außer für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des enthafteten Personenkreises beruhen. Im Falle des Führens eines fremden Fahrzeugs wird der Fahrzeugeigentümer eine separate Haftungsbeschränkungserklärung abgeben.
16. Startnummern / Werbung:
An jedem Fahrzeug werden 3 Startnummern (Fahrer- und Beifahrertür, sowie auf der Motorhaube) angebracht. Die Größe der freizuhaltenden Fläche beträgt jeweils 40 x 40 cm. Die Startnummern werden vom Veranstalter gestellt und sind bei der Fahrzeugabnahme anzubringen. Für Sponsoren der Veranstaltung sind folgende Flächen freizuhalten: siehe Anlage -1-. Es besteht für alle Teilnehmer die Pflicht zur Anbringung der Startnummern und der Partner des Veranstalters. Bei Nichtanbringung, Abändern oder Entfernen der Flächen des Veranstalters behält sich der Veranstalter vor, den entsprechenden Teilnehmer aus der Wertung auszuschließen. Eine Rückerstattung der bis dato bezahlten Teilnahmegebühr nach Ausschluss erfolgt nicht.
Der Veranstalter hat das Recht, die Erfolge der Teilnehmer im Besonderen sowie deren Teilnahme an der Veranstaltung publizistisch und werblich zu nutzen. Dazu zählt auch das Recht, Bild- u. Filmmaterial der Teilnehmer und ihrer Fahrzeuge für allgemeine Werbezwecke, in Präsentationen, Druckwerken und im Internet zu nutzen. Die Teilnehmer treten das Recht am eigenen Bild für diese Zwecke ausdrücklich an den Veranstalter ab. Startnummern müssen immer gut lesbar sein.
17. Ladestationen:
Täglich werden nach ca. 100 km und am Etappenziel Ladestationen zur Wiederaufladung der Batterien bereitgestellt. Die maximale Ladedauer während der Etappe beträgt, bei Einhalten der vorgeschriebenen Fahrzeit, 3-4 Stunden. Bei verspäteter Ankunft verkürzt sich die Ladedauer um die Zeit der Verspätung. Die Ladedauer am Etappenziel entspricht minimal 8 Stunden. Sämtliche Ladevorgänge werden in einer Art Parc Ferme durchgeführt. Ein Nachladen der Energiequelle außerhalb der vom Veranstalter bereitgestellten Ladestationen ist nicht erlaubt.
Alle Fahrzeuge benötigen einen Stecker (Adapter) für 230 Volt Anschluss. Jeder Teilnehmer ist für sein Ladekabel selbst verantwortlich. Die vom Veranstalter gestellten Ladestationen liefern mittels Schukostecker einphasig je 230 VAC / maximal 16 Ampere. Der Ladestrom ist am Fahrzeug auf maximal 16 A einzustellen.
An den offiziellen Ladepunkten der e-miglia ist das Aufladen für die Teilnehmer ausschließlich an den vom Veranstalter gestellten Ladesäulen erlaubt. Das Beladen über eigene Ladesäulen, sowie ein Product Placement von eigenen Ladesäulen an den offiziellen Ladepunkten der e-miglia ist nicht gestattet.
18. Unterbringung/Verpflegung:
Alle Teilnehmer sind für ihre Unterkunft und Verpflegung selbst verantwortlich.
19. Verhaltensregeln:
Während der gesamten Veranstaltung müssen die Teilnehmer den Weisungen der Veranstaltungsleitung und deren beauftragten Personen Folge leisten. Der Veranstalter kann bei Nichtbefolgen der Weisungen oder Verstöße gegen das Regelwerk Zeitzuschläge auferlegen oder Teilnehmer ganz vom Wettbewerb ausschließen. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, im Verlauf des Wettbewerbs Bestandteile des Regelwerks und der Strecke zu ändern. Proteste durch Teilnehmer sind unzulässig. Die Sprachen während der Rallye sind Deutsch und Englisch.
20. Strecke / Orientierung:
Die Streckenwahl obliegt dem Teilnehmer. Zur Orientierungshilfe erhält er vom Veranstalter einen Streckenplan, Zeitpläne, Roadbook und GPS-Koordinaten, optische Streckenmarkierungen oder andere Orientierungshinweise. Die Fahrstrecken sind öffentlich und nicht abgesperrt. Der Teilnehmer hat die straßenverkehrsrechtlichen Regelungen in den Ländern durch welche die Fahrt führt einzuhalten und sein Fahrverhalten, insbesondere die Fahrgeschwindigkeit, den Verhältnissen der Fahrtstrecke eigenverantwortlich anzupassen.
21. Siegerehrung / Ende der Veranstaltung:
Die Veranstaltung endet am 16.8.2012 mit der Siegerehrung in St. Moritz. Das persönliche Erscheinen an der Siegerehrung wird vorausgesetzt. Preise werden nicht nachgesendet.
22. Siegprämie / Preise:
Insgesamt wird eine Siegprämie in Höhe von maximal 10.000,- € mit folgender Aufteilung ausgeschüttet:
Klasse 1: Sieger € 2.500.-
Klasse 2: Sieger € 2.500.-
Klasse 3: Sieger € 2.500.-
e-miglia: Gesamtsieger € 2.500.-
(pro Klasse mindestens vier Starter erforderlich)
Die Klassensieger erhalten Pokale.
Alle Teilnehmer erhalten die e-miglia Medaille.
23. Vorbehalt:
Der Veranstalter hat das Recht, den Ablauf der Veranstaltung durch Umstände, die er nicht zu verantworten hat, zu verkürzen oder zu verlängern, Teile des Programms abzusagen oder anzufügen. Eine Rückzahlung der Teilnehmergebühr erfolgt dadurch nicht. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Anmeldungen ohne Begründung abzulehnen. Der Veranstalter hat das Recht die Inhalte des Reglements jederzeit zu aktualisieren.
© e-miglia 2012 – Das Organisationskomitee
Anlage -1- & Anlage -2- sind im u.g. Download integriert.
Download: Reglement e-miglia 2012
REBEL Marketing GmbH
Peter-Michels-Straße 13
D-50827 Köln
E-Mail: atzler@e-miglia.com
Telefon: 0049-89-200034714
Fax:0049-89-200034729
